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Kosten der Psychotherapie

Private Krankenkassen

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Die Kosten für die Psychotherapie werden, jeweils abhängig von Ihren Vertragsbedingungen, durch Ihre private Krankenversicherung zurückerstattet. Vorab sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme klären, insbesondere wie viele Sitzungen pro Jahr übernommen werden und ob eine spezielle Beantragung erforderlich ist.

Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP). Der Stundensatz für eine Psychotherapiestunde à 50 Minuten wird mit dem 2,3fachen – 3,5fachen Satz (€ 100,56 – € 153,00) abgerechnet. Je nach Notwendigkeit können weitere Leistungen wie diagnostische Erhebungen, biografische Anamnese und Berichtstellung hinzukommen.

Beihilfe

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Für Beamtinnen und Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung. Die Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung, vor Behandlungsbeginn muss daher ein entsprechender Antrag an die Beihilfe gestellt werden. Die erforderlichen formellen Angelegenheiten übernehme ich. Der von Ihnen auszufüllende Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie von der Beihilfestelle.

Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP). Der Stundensatz für eine Psychotherapiestunde à 50 Minuten wird mit dem 2,3fachen – 3,5fachen Satz (€ 100,56 – € 153,00) abgerechnet. Je nach Notwendigkeit können weitere Leistungen wie diagnostische Erhebungen, biografische Anamnese und Berichtstellung hinzukommen.

Selbstzahler

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Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst übernehmen. Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle.

Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP). Mein Stundensatz für eine Psychotherapiestunde à 50 Minuten beträgt € 131,16. Je nach Notwendigkeit können weitere Leistungen wie diagnostische Erhebungen und biografische Anamnese hinzukommen.

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